Allgemeine Geschäftsbedingungen

für UrlauberInnen und TeilnehmerInnen an Jugendcamps


1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und North Core AB gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von North Core AB ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von North Core AB widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

 2. Haftung & Versicherung

2.1 Haftung 2.1.1.Einhaltung der gesetzlich empfohlenen Haftpflichtkriterien, ansonsten gilt folgendes:
 North Core AB und deren Betreiber und MitarbeiterInnen übernehmen für Personen- und Sachschäden keine Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

2.1.2. Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitige Rücksichtnahme und individuelles Wohlbefinden unserer UrlauberInnen und TeilnehmerInnen. Für Jugendcamps gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der geltenden Fassung.

2.1.3. Die Urlauber/TeilnehmerInnen sind mit der Anwesenheit der Hunde auf dem Grundstück einverstanden, der Veranstalter kann für Tierallergien und deren gesundheitlichen Folgen für eine/n TeilnehmerIn einer Veranstaltung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2.1.4. Die Erziehungsberechtigten oder die zuständige Aufsichts- oder Lehrperson ist für die Einhaltung der vor Veranstaltungsbeginn ausgegeben „Spielregeln“ verantwortlich und den richtigen Umgang mit den Hunden. Eine durch eine/n TeilnehmerIn absichtliche Provokation und Aggression gegenüber den Hunden gesetzte Handlung und dessen natürliche Reaktion, kann dem Veranstalter und den Hunden rechtlich nicht zur Last gelegt werden.

2.1.5. Allergien bzgl. Essen müssen die Erziehungsberechtigten, der/die KundIn selbst oder der/die LeiterIn dem Veranstalter vor Beginn des Aufenthalts melden.

2.1.6. Die Verantwortlichen / die Leitung / der einzelne KundIn ist mit dem Essensangebot einverstanden. Sofern es für eine/n TeilnehmerIn nicht stimmig ist, kann die o.a. Aufsichts-oder Erziehungsperson den/die TeilnehmerIn vom Essen abmelden, muss dies  aber dem Veranstalter schriftlich mitteilen und hat  keinen Anspruch auf Kostenersatz. Das gleiche gilt bei der Verpflegung mit Essen beim Lagerfeuer.

2.1.7. Für Jugendliche – Der/die TeilnehmerIn ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Flughafen im Heimatland abzuholen oder hat die schriftliche Erlaubnis selbstständig zu gehen, wobei der Veranstalter mit Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung für die Aufsicht des jeweiligen Jugendlichen nicht mehr verantwortlich ist  
2.1.8. Dem Veranstalter können keine Schadensersatzansprüche für beschädigte oder verbrannte Kleider oder Verletzungen bei Verbrennungen geltend gemacht werden, da eine Sicherheitseinweisung im Vorfeld an die TeilnehmerInnen mündlich ausgegeben wurde.

2.1.9. Andere TeilnehmerInnen oder Zuseher, die die Veranstaltung besuchen zum Abholen oder zum Bringen der Teilnehmer, obliegen nicht der Haftungsübernahme von North Core AB.

 

2.2 Versicherung: North Core AB schließt generell keinerlei Zusatzversicherungsleistungen ein. Es empfiehlt sich, VOR Antritt der Reise, eine Reiseversicherung abzuschließen.

 

3. Absage

North Core AB behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen aus zwingenden Gründen abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich North Core AB um einen geeigneten Ausweich-, Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Teilnahmegebühren zu 100% zurückerstattet. Ansprüche für vergebliche Fahrtkosten werden jedoch abgelehnt. North Core AB kann vom Vertrag mit einem/r einzelnen TeilnehmerIn ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren zurück treten, insbesondere dann, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder für andere TeilnehmerInnen ausgeht.

3.1. Rückerstattung von Teilbeträgen bei Absage

Nach Anmeldung oder Einbezahlung, mündlich oder schriftlich, kann in Folge aufgrund des Pauschalangebotes, beim Fehlen einzelner TeilnehmerInnen zu bestimmten Terminen, kein aliquoter Betrag oder Tagessatz oder der Gesamtbetrag rückerstattet werden.

 

4. Anmeldung & Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail und durch schriftliche Unterfertigung. Die Angebote North Core AB sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch eine schriftliche Bestätigung durch North Core AB als angenommen. 


 

5. Zahlungsbedingungen & Mahngebühren

5.1 Allgemeine Bezahlungsform und Anzahlung

Durch die Online Anmeldung verpflichten Sie sich auch zur Bezahlung. Eine 100% Zahlung ist 7 Tage nach der Buchung verpflichtend.

Barzahlungen vor Ort, können in Ausnahmefällen, getätigt werden.

5.2 Zahlungsmöglichkeiten:
Bar bei der Geschäftsführerin Mag. phil. Mag. (FH) Cornelia Zille oder per Überweisung auf folgendes Konto:

North Core AB, IBAN: SE64 6000 0000 0008 2526 5398  BIC: HANDSESS

5.3 Mahngebühren: 
Die Mahngebühr gegenüber Privatkunden setzt sich aus 4 Verzugszinsen p.A. und notwendigen, zweckentsprechenden Mahnspesen zusammen.
Die Mahngebühr gegenüber Schulen und Unternehmen setzt sich aus 8 Verzugszinsen p.A. und notwendigen, zweckentsprechenden Mahnspesen zusammen.

 

6. Rücktrittsbedingungen und Stornogebühren

6.1  Veranstaltungen und Intensivbetreuungen

Bei Stornierung der Veranstaltung seitens des Kunden, hat der Kunde an North Core AB folgende Stornogebühren zu bezahlen:

Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtbuchungswertes

Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtbuchungswertes

Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtbuchungswertes

 

Bitte nutzen Sie zur Absage unsere Handynummern: +46706747064 Mag. phil. Mag (FH) Cornelia Zille und hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihre Nachricht via

E-mail an northcoreab@gmail.com oder per SMS.

 

6.2 Unterkünfte & Hotels
Bei Stornierung einer Veranstaltung seitens des/der KundeIn, für die eine Unterkunft (Hotel, Gästehaus, o.ä.) von North Core AB gebucht wurde, sind die Stornokosten der jeweiligen Unterkunft auf jeden Fall in voller Höhe von dem/der KundIn zu tragen.

 

7. Preise

7.1 Private Angebote:
Alle angegebenen Preise sind in Euro und es wird keine Ust extra verrechnet. Bei Rechnungslegung wird die Ust, gemäß dem Rechnungslegungsgesetz, gesondert angeführt.

7.2 Business Angebote:
Alle angegebenen Preise sind in Euro und es wird keine Ust extra verrechnet. Bei Rechnungslegung wird die Ust, gemäß dem Rechnungslegungsgesetz, gesondert angeführt.

7.3 Veranstaltungszeiten & Ausrüstung (Private und Business Angebote)
: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Stundenanzahl um die reine Veranstaltungszeit bzw. Trainingszeit handelt. Erstgespräch (Organisation usw.), Pausen und Abschlussbesprechung sind darin nicht enthalten, jedoch im Preis.
Die Veranstaltungsausrüstung für die einzelnen gebuchten Module werden von North Core AB zur Verfügung gestellt.
 Persönliche Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise warmes oder dem gebuchten Modul entsprechendem Gewand und richtiges Schuhwerk, sind davon ausgenommen. Bei mutwilliger Zerstörung der Ausrüstung, haftet der Verursacher. 

 

8. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt für die TeilnehmerInnen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

9. Sicherheitsanweisungen & Verhaltensregeln

Den Sicherheitsanweisungen von North Core AB ist absolut Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung und/oder Gefährdung von sich selbst und/oder anderen wird der/die TeilnehmerIn ohne Anspruch auf Rückerstattung des Buchungswertes von der Veranstaltung bzw. des Aufenthalts ausgeschlossen, wobei diese Einschätzung ausschließlich dem North Core AB Team vorbehalten ist.

Der Hausordnung der gastgebenden Einrichtung und den Anweisungen des North Core AB Teams ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

10. Genehmigung der Bilderveröffentlichung

Beim Erstgespräch kann der/die KundIn davon Abstand nehmen, dass Teil- und/oder Ganzbildaufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Print, TV, Internet) verwendet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erklärt sich der Kunde und alle anderen TeilnehmerInnen automatisch damit einverstanden. Der/die Anmeldende übernimmt die Infopflicht an die anderen TeilnehmerInnen.
Alle Fotos oder Videos, die während des Aufenthalts gemacht werden, können auf www.northcoreadventure.com  sowie sämtlichen dazugehörigen Social Media Plattformen veröffentlicht werden.


 

11. Verjährung der Ansprüche

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

13. Intensivbetreuungen

Es gelten alle Punkte der AGB und zusätzlich:

1.       Eine Intensivbetreuung kann längstens gem. AGB Punkt 6.1. im Vorhinein abgesagt werden, ansonsten sind die Kosten bei unerwartetem Entfall oder Verweigerung des/der KlientIn auch zu entrichten. Es besteht aber die Möglichkeit einer Kulanzlösung seitens North Core AB, im Falle von Krankheit oder sonstigen verständlichen Umständen. Hierfür benötigten wir eine schriftliche Bestätigung durch einen Arzt oder eines Krankenhauses.

2.       Eine Sporteinheit beträgt 50 Minuten. Preis gem. schriftlicher Vereinbarung. Je Trainingstag werden 2 Einheiten geplant und verrechnet.

3.       Eine Intensiv- oder Einzelbetreuung ist mit mindestens einem Monat zu veranschlagen. Bei einer unerwarteten Vertragsaufkündigung, die nicht 1 Monat vorher schriftlich an North Core AB ergeht, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer einmaligen Abschlagszahlung in der Höhe von 1 Monatskosten berechnet an der durchschnittlichen bisher an North Core AB ergangenen Honorarnoten.

4.       Bei einer unerwarteter Verweigerung des/der KlientIn muss die volle Zeit verrechnet werden – siehe Punkt 6.1 und 13.1

5.       Fahrtkostenersatz für An- und Rückfahrt mit den derzeitigen obligaten 0,43 € je Km / Stand 2015 und für Fahrten mit dem, der zu Betreuenden während der Intensivbetreuung, werden monatlich der Honorarnote extra dazu verrechnet.

6.       Zusätzliche Ausgaben, die nicht im Paket enthalten sind, für gemeinsame Eintritte während der Intensivbetreuung hat der/die AuftraggeberIn zu tragen. Natürlich wird im Vorfeld bei Anmeldung zu zusätzlichen Aktivitäten (Eintrittsgelder, Museen, Führungen, etc.) eine Rücksprache bzgl. der Kosten mit dem/der Erziehungsberechtigten oder dem Teamleiter der jeweiligen Organisation geführt und die Genehmigung diesbezüglich eingeholt. 

7.       Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der/die KursteilnehmerIn während des Aufenthalts– am und in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. Der Veranstalter haftet weder für Gegenstände,  die im Rahmen des Aufenthalts verloren gehen, abhandenkommen oder gestohlen werden.

8.    Der Veranstalter ist nicht für einen eventuellen Schaden an dritten Personen oder Sachgegenständen anderer haftbar, die der oder die TeilnehmerInnen absichtlich oder unabsichtlich verursachen.

9.    Der Veranstalter ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, wie bei der An -, und Abreise der TeilnehmerInnen, sowie bei Verletzungen und Unfällen, Zerstörung von fremdem Eigentum Dritter und auch des Eigentums der TeilnehmerInnen.

10.    Schäden von Verlust, Zerstörung, gesundheitliche  Folgeschäden des oder der TeilnehmerInnen kann dem Veranstalter rechtlich nicht zur Belastung gelegt werden.

11.    Es gilt allgemein die Mitnahme von  jeglichen Waffen als widerrechtlich.

12.    Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitige Rücksichtnahme und individuelles Wohlbefinden unserer TeilnehmerInnen. Für alle TeilnehmerInnen gelten daher die am ersten Tag festgelegten „Spielregeln“. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der geltenden Fassung.

13.    Die TeilnehmerInnen sind mit der Anwesenheit der Hunde am Grundstück einverstanden. Der Veranstalter kann für Tierallergien und deren gesundheitlichen Folgen für eine/n TeilnehmerIn einer Veranstaltung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

14.    Eine durch eine/n TeilnehmerIn absichtliche Provokation und aggressive Handlung  gegenüber den Hunden und deren natürliche Reaktion, kann keine Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Eine derartige Handlung wird vom Veranstalter nicht geduldet und hat den Abbruch des Aufenthaltes zur Folge.